+49 209 930 44 610

info@iccintensiv.de

Springemarkt 1 45894, Gelsenkirchen-Buer

Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI

Sie erhalten Pflegegeld und kümmern sich selbst um die Pflege eines Angehörigen? Dann sieht der Gesetzgeber regelmäßig einen Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI vor. Dieser Besuch ist keine Kontrolle, sondern eine echte Unterstützung: Eine erfahrene Pflegefachkraft schaut mit Ihnen gemeinsam auf die Pflegesituation, beantwortet Ihre Fragen und gibt praktische Tipps, die den Alltag leichter machen.

Die ICC GmbH führt Beratungsbesuche nach §37 Absatz 3 SGB XI in Gelsenkirchen, Bochum, Essen, Bottrop, Marl, Recklinghausen und Umgebung durch. Für Sie entstehen keine Kosten, die Abrechnung übernehmen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI: Pflegefachkraft der ICC Intensivpflege berät eine Angehörige in Gelsenkirchen

Wie oft ist der Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 Pflicht?

Wie häufig der Besuch stattfinden muss, hängt vom Pflegegrad ab:

Wichtig: Die Pflicht gilt, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen, die Pflege also ohne ambulanten Pflegedienst organisieren. Wer Kombinationsleistungen oder Pflegesachleistungen nutzt, hat weiterhin Anspruch auf die Beratung, ist aber nicht dazu verpflichtet.

Was passiert, wenn der Termin versäumt wird?

Wird der Beratungsbesuch nicht rechtzeitig nachgewiesen, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Im Wiederholungsfall kann es sogar ganz entzogen werden. So weit muss es nicht kommen: Vereinbaren Sie den Termin einfach rechtzeitig mit uns, wir erinnern Sie auf Wunsch an die Folgetermine und melden den durchgeführten Besuch direkt an Ihre Pflegekasse.

So läuft der Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 ab

Der Besuch dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten und findet bei Ihnen zu Hause statt. Unsere Pflegefachkraft nimmt sich Zeit für Ihre Situation: Wir schauen gemeinsam, ob die Pflege gut aufgestellt ist und wo wir Sie entlasten können. Sie bekommen praktische Tipps, etwa zu rückenschonendem Arbeiten, Hilfsmitteln oder zur Vorbeugung von Stürzen und Druckstellen. Wir informieren Sie über Leistungen, die Ihnen zustehen, zum Beispiel Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegehilfsmittel. Und vor allem stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt, ganz gleich ob es um die Pflege selbst, um Anträge oder um Ihre eigene Entlastung als pflegende Person geht.

Gut zu wissen: Jeder zweite Beratungsbesuch kann auf Ihren Wunsch per Videokonferenz stattfinden. Der erste Besuch findet immer persönlich bei Ihnen zu Hause statt.

Termin vereinbaren, einfach und schnell

Rufen Sie uns an unter +49 209 930 44 610, schreiben Sie an info@iccintensiv.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir finden kurzfristig einen Termin, der zu Ihnen passt. Oder Sie buchen Ihre Beratung direkt online.

Häufige Fragen zum Beratungsbesuch

Was kostet mich der Beratungsbesuch? Nichts. Die Kosten trägt vollständig Ihre Pflegekasse, bei privat Versicherten das Versicherungsunternehmen. Wir rechnen direkt ab, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Ist der Besuch eine Kontrolle? Nein. Die Beratung soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und Sie als Pflegende unterstützen. Unsere Fachkraft gibt Tipps und zeigt Hilfen auf, sie bewertet Sie nicht.

Was ist der Unterschied zur Pflegeberatung nach §7a SGB XI? Die Beratung nach §7a ist eine freiwillige, umfassende Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege, zum Beispiel bei einem neuen Pflegefall. Der Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 ist der regelmäßige, für Pflegegeld-Empfänger verpflichtende Besuch zu Hause. Beides bekommen Sie bei uns.

Wir haben den Termin verpasst. Was jetzt? Melden Sie sich so schnell wie möglich bei uns, wir vereinbaren kurzfristig einen Nachholtermin und Sie können den Nachweis bei Ihrer Pflegekasse nachreichen, bevor das Pflegegeld gekürzt wird.

ICC Intensiv
Typically replies within an hour

ICC Intensiv
Hallo 👋
Wie kann ich dir helfen?
×
Chatte mit uns!