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Schulbegleitung in Gelsenkirchen

Mit unserer Schulbegleitung können Kinder mit Intensivpflege- oder Beatmungsbedarf sicher am Unterricht teilnehmen. Examinierte Pflegekräfte der ICC Intensivpflege – Innovativ Care Concept GmbH begleiten Ihr Kind durch den Schulalltag in Gelsenkirchen und dem gesamten Ruhrgebiet – zuverlässig, einfühlsam und medizinisch kompetent.

Was ist eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung (auch Integrationshelfer oder Schulassistenz) unterstützt Kinder mit besonderem Bedarf während der Schulzeit. Bei Kindern mit Trachealkanüle, Heimbeatmung oder anderem intensivpflegerischem Bedarf reicht eine pädagogische Begleitung allein nicht aus – hier braucht es medizinisch qualifiziertes Personal. Genau das leisten wir: Unsere examinierten Pflegefachkräfte übernehmen die Behandlungspflege direkt im Unterricht, vom Absaugen bis zum Notfallmanagement.

Wer bezahlt die Schulbegleitung?

Je nach Situation übernimmt die Krankenkasse (Behandlungspflege während der Schulzeit), der Sozialhilfeträger oder das Jugendamt (Eingliederungshilfe) die Kosten. Welcher Weg für Ihr Kind der richtige ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen – unsere Pflegeberatung unterstützt Sie kostenlos bei Antrag und Kostenklärung.

Auch im Kindergarten

Teilhabe beginnt nicht erst in der Schule: Wir begleiten Kinder mit Pflegebedarf auch in Kindergarten und Kita (Kindergartenbegleitung) – damit Ihr Kind von Anfang an dabei sein kann.

So starten Sie

Rufen Sie uns an unter 0209 93044610 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir besprechen den Bedarf Ihres Kindes, klären die Kostenübernahme und stellen ein passendes Begleitteam zusammen – in enger Abstimmung mit Schule, Ärzten und Ihnen als Familie.

Häufige Fragen zur Schulbegleitung

Was ist eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung (auch Integrationshelfer) unterstützt Kinder mit besonderem Bedarf im Schulalltag. Bei ICC übernehmen examinierte Pflegekräfte die Schulbegleitung für Kinder mit Intensivpflege- oder Beatmungsbedarf – z. B. mit Trachealkanüle oder Heimbeatmung. So kann Ihr Kind sicher am Unterricht teilnehmen.

Wer bezahlt die Schulbegleitung?

Je nach Fall die Krankenkasse (Behandlungspflege während der Schulzeit), der Sozialhilfeträger bzw. das Jugendamt (Eingliederungshilfe). Wir beraten Sie kostenlos, welcher Weg für Ihr Kind der richtige ist, und unterstützen beim Antrag.

Gibt es die Begleitung auch im Kindergarten?

Ja – wir begleiten Kinder mit Pflegebedarf auch in Kindergarten und Kita (Kindergartenbegleitung).

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